Energieausweis online erstellen

 

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, benötigen Sie einen gültigen Energieausweis. Doch welcher Energieausweis ist der richtige und wo erhalte ich diesen?



Viele Immobilieneigentümer sind verunsichert, wie sie die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes GEG (gültig seit November 2020) bei der Schaltung von Verkaufsanzeigen oder der Veröffentlichung in den Internetportalen handhaben sollen. Betroffen sind alle Verkäufer, Vermieter oder Verpächter, wenn sie eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien zum Verkauf, zur Vermietung oder Verpachtung beauftragen, schalten oder aufgeben. Der Energieausweis beglaubigt als ein öffentlich-rechtliches Zertifikat die Feststellungen über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Jeder Ausweis muss unaufgefordert bei der Besichtigung der Immobilie potentiellen Käufer:innen oder Mieter:innen vorgelegt werden. Ansonsten begeht der Eigentümer eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 € geahndet werden kann.


Man unterscheidet Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig und er wird entweder nach Verbrauch oder Bedarf erstellt. Entscheidend für den Ausweistyp ist unter anderem auch die Beschaffenheit der Immobilie und deren Alter. Wurde das Gebäude z. B. vor dem 01.11.1977 fertiggestellt, wird der "größere" und etwas teurere Bedarfsausweis benötigt.


Den Ausweis erhalten Sie z. B. bei einem Energieberater. Sie können diesen aber auch ganz einfach, sehr schnell, rechtssicher und kostengünstig über unseren Kooperationspartner Immoticket24.de (Werbepartner) erstellen lassen. Der Verbrauchsausweis kostet dort 59,95 €, der Bedarfsausweis 109,95 € (Stand 15.11.2022).

 

      *) Werbepartner

 

Wenn Sie uns mit dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen, ermitteln wir den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie und übernehmen die Kosten für die Erstellung des Energieausweises.